Gebührenbremse des Bundes

Der Zweckzuschuss für die Gebührenbremse wird als Gutschrift bei der Verrechnung der Abfallgrundgebühren ausbezahlt. Die Gutschrift beträgt 51,74 % der Abfallgrundgebühren. Die Vorschreibung wurde von der Finanzverwaltung Vorderwald bereits erstellt und versandt.