Meldeamt

Ansprechpartnerin: Stephanie Bals
Tel. +43 (0)5513 / 4101 DW 12
E-Mail: gemeinde@langenegg.at

Meldepflicht
Wer in einer Wohnung, Haus, etc. Unterkunft nimmt oder eine solche Unterkunft aufgibt, hat dies innerhalb von 3 Tagen zu melden.

Anmeldevorgang
Um den neuen Wohnsitz in unserer Gemeinde anzumelden, kommen Sie bitte mit einem Reisepass oder Personalausweis ins Gemeindeamt. Dort werden ihre Daten aufgenommen. Sofern sie bis zur neuen Anmeldung ebenfalls in Österreich gemeldet waren, erfolgt die Abmeldung automatisch. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Formular: » Meldezettel

Definition Hauptwohnsitz
Der Hauptwohnsitz eines Menschen bezeichnet jenen Ort der Unterkunft, der als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der Unterkunftnehmerin/des Unterkunftnehmers gilt.

Für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend:

  • Aufenthaltsdauer
  • Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
  • Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)

Treffen diese Kriterien auf mehrere Wohnsitze zu, ist der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht.

Bauamt

Jedes noch so kleine Bauvorhaben oder Sanierung muss bei der Baubehörde gemeldet werden. Diese gibt Auskunft darüber welche Art des Verfahrens dabei erforderlich ist. Es werden 3 Verschiedene Arten unterschieden:

  • Freies Bauvorhaben
  • Anzeigepflichtiges Bauvorhaben
  • Bewilligungspflichtige Bauvorhaben

Freie Bauvorhaben
Unbedeutende Bauvorhaben erfordern keinen Bescheid, z.B. unwesentliche Änderung eines Bauwerkes oder Feuerstätten, wenn sie von befugten Fachleuten ausgeführt werden. Gemeldet werden müssen sie der Baubehörde, diese schickt eine Bestätigung dafür, dass es sich um ein freies Bauvorhaben handelt.


Anzeigepflichtiges Bauvorhaben
Kleinere Bauvorhaben sind mitunter nur anzeigepflichtig. Sie unterliegen einem einfachen Verfahren in dem die Nachbarn nicht beteiligt werden-. Sie dürfen gebaut werden, wenn die Behörde den Freigabebescheid ausgestellt hat.


Bewilligungspflichtige Bauvorhaben
Einige Bauvorhaben, besonders Häuser oder wenn eine Abstandsnachsicht des Nachbarn erforderlich ist, sind bewilligungspflichtig.


Für alle Bauvorhaben gilt: Sie dürfen erst ausgeführt werden, wenn ein Bescheid oder eine Bestätigung als freies Bauvorhaben vorliegt!

Die Beurteilung welches Verfahren angewendet werden muss wird von der Baubehörde vorgenommen. Je nach Lage des Baugrundstückes, Widmung, Nähe zur Grundstücksgrenze oder einer öffentlichen Straße kann ein und dasselbe Bauvorhaben von einem freien Bauvorhaben zu einem bewilligungspflichtigen Bauvorhaben werden.

Prüfung auf unbefugte Bauführung
Wenn aufgrund einer schriftlichen Anzeige an die Behörde oder von Amts wegen festgestellt worden ist, dass ein Bauwerk oder ein Gebäude ohne Baubewilligung errichtet wurde, wird das Wiederherstellungsverfahren eingeleitet. Wenn das Bauvorhaben noch nicht abgeschlossen ist, erfolgt eine Baueinstellung.

Baurechtsverwaltung

Am 29. September 2017 wurde die Baurechtsverwaltung Bregenzerwald mit 16 Mitgliedsgemeinden offiziell gegründet. Den Sitz hat die Verwaltung im Impulszentrum in Egg  und diese kümmert sich sowohl um die Bauvorhaben von Privatpersonen als auch um Bauprojekte der 16 Mitgliedsgemeinden.  Schrittweise wurden die einzelnen Gemeinden von der Baurechtsverwaltung übernommen. Ab 01. Februar 2019 ist es nun auch für unsere Gemeinde Langenegg soweit.

Die neue Verwaltungsgemeinschaft überprüft die Richtigkeit aller bautechnischer Eingaben und bietet rechtliche Hilfe bei den Bauvorhaben. 
Ebenfalls soll die Zusammenarbeit der Gemeinden verstärkt und somit eine Qualitätssicherung im Baurecht erzieht werden.

Das Team der Baurechtsverwaltung besteht aus Leiter DI Peter Heiß, Juristin Mag. Ulrike Fend, Bautechnikerin DI Nina Dobnik sowie den beiden Assistentinnen Brigitte Sohm und Silvia Lässer. Für Baurechtliche Fragen steht das Team unter der Telefonnummer 05512/ 26000-21 zur Verfügung.

Für den Bürger soll die gemeinsame Anlaufstelle jedoch keinesfalls einen Nachteil bilden.

Für Baueingaben, Anträge auf Flächenwidmung, Grundteilungsansuchen, Grundverkehrsansuchen sowie Anschlüsse an die Wasserversorgung oder den Kanal, bleibt das Gemeindeamt Langenegg nach wie vor 1. Anlaufstelle. Auch die Aufgaben des Gestaltungsbeirates bleiben bei der Gemeinde. Vorentwürfe von Bauvorhaben daher bitte so früh wie möglich bei der Gemeinde in schriftlicher und digitaler Form abgeben. Die Sitzungen des Gestaltungsbeirates finden je nach Bedarf 5 – 6 mal pro Jahr statt.

Die Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Baurechtsverwaltung soll dann auf möglichst kurzem Wege, vor allem digital,  abgewickelt werden.

Kontakt
Formulare

Flächenwidmungsplan

Der Flächenwidmungsplan regelt die Nutzung der Grundstücke im gesamten Gemeindegebiet. Er gibt u.a. Auskunft darüber ob auf einem Grundstück gebaut werden darf oder nicht. Der Flächenwidmungsplan gliedert das Gemeindegebiet in verschiedenen Nutzungszonen bzw. Widmungskategorien und gibt die räumliche Ordnung des Gemeindegebietes vor. Änderungen des Flächenwidmungsplanes werden nur vorgenommen, wenn diese dem räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK) entsprechen.

Räumliches Entwicklungskonzept: » REK Langenegg

Weitere Infos auch auf der Homepage des Landes Vorarlberg/Vorarlberg-Atlas: www.vorarlberg.at

Formular: » Antrag Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes

Grundteilung

Die Zuständigkeit der Grundteilung liegt bei der Gemeindevertretung, dafür müsse ein schriftlicher Antrag gestellt werden.

Formular: » Antrag auf Grundteilung

Raumplanungs- & Gestaltungsausschuss (RGA)

Entwürfe zu Bauvorhaben, mit folgenden Inhalten, müssen in gedruckter als auch in digitaler Form im Gemeindeamt abgegeben werden:

  • Lageplan mind. M 1:500 mit Nachbargebäuden
  • Grundrisse
  • Darstellung der Geländesituation in den Grundrissen
  • Höhenlinien (Stufung 0,5 m) oder Höhenpunkte
  • Ansichten, Schnitte mit Bestandsgelände und geplantem Gelände
  • Beschreibung des Bauvorhabens inkl. Aussagen zur Materialisierung und deren Farben außen
  • In den Plänen ist eine farbliche Unterscheidung von Bestand, Abbruch und Neubau vorzunehmen
  • Zusätzlich können die Unterlagen auch digital übermittelt werden

Weitere Informationen erhaltet ihr im Gemeindeamt.

Zeitliche Befreiung der Grundsteuer

Die Zeitliche Befreiung der Grundsteuer kann mit nachfolgendem Formular beantragt werden.

Antrag: » Zeitliche Befreiung von der Grundsteuer

Baukultur in Langenegg

_ » Die Linie zwischen Gebäude und Boden

_ » Die Welt als Garten

_ » Niemand baut für sich allein

_ » Vom Wert der kleinen Dinge

Reisedokumente

Antrag
Den Antrag für einen neuen Reispass oder Personalausweis können sie beim Gemeindeamt ihres Hauptwohnsitzes oder der für ihren Bezirk zuständigen Bezirkshauptmannschaft stellen.

Kosten
Reisepass (Erwachsene) … EUR 75,90

Kinderpass … EUR 30,00
(zwischen dem 2. und dem 12. Lebensjahr)

Kinderpass bis zum 2. Lebensjahr … gratis

Personalausweis ab dem 16. Lebensjahr … EUR 61,50
Personalausweis bis zum 16. Lebensjahr … EUR 26,30

Gültigkeit
Kinder bis 2 Jahre … 2 Jahre
Kinder 2 bis 12 Jahre … 5 Jahre
ab dem 12. Lebensjahr … 10 Jahre
Gleiche Gültigkeit für Reisepass und Personalausweis

Bitte bringen Sie mit

  • alten Reisepass
  • Passfotos nach EU-Normen (nicht älter als 3 Monate)
  • Heiratsurkunde
  •  Geburtsurkunde (wenn der Pass schon mehr als 5 Jahre abgelaufen ist)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (wenn der Pass schon mehr als 5 Jahre abgelaufen ist)
  • Sorgerechtserklärung (beim Antrag von unehelichen Kindern)

Der Unkostenbeitrag muss direkt beim Gemeindeamt in bar beglichen werden.

ACHTUNG: Kinder ab dem 8. Lebensjahr müssen aufgrund der zu leistenden Unterschrift und/oder Abgabe von Fingerabdrücken mit dem gesetzlichen Vertreter im Amt erscheinen.

Gemeindeblatt

Gemeindeblatt für die Landeshauptstadt Bregenz sowie für die Gemeinden des Bezirkes Bregenz

Postfach 169
Römerstr. 28
6901 Bregenz
T +43 (0)5574 / 44 370
F +43 (0)5574 / 43 061
E-Mail gemeindeblatt.bregenz@aon.at oder schicken Sie ihren Text an das Gemeindeamt unter gemeinde@langenegg.at

Verbreitungsgebiet: Bezirk Bregenz – 39 Gemeinden  (Leiblachtal, Bregenz, Hofsteig, Rheindelta, Bregenzerwald)

Abogebühr für ein Jahr: EUR 21,00 inkl. 10 % MwSt.

Erscheinungstag: Freitag

Anzeigenschluss: jeweils Dienstag, 12:00 Uhr (vor Feiertagen Montag, 12:00 Uhr), später einlangende Manuskripte können nicht berücksichtigt werden.

Übermittlung der Druckunterlagen: per E-Mail an gemeindeblatt@gb-bregenz.at und die Unterlagen können auch im Gemeindeamt abgegeben werden.

Die aktuellen Tarife finden sie unter: www.gb-bregenz.at

Unter der Rubrik „Langenegg, Vorderwald und Bregenzerwald“ können nur amtliche Mitteilungen oder Mitteilungen von Vereinen geschaltet werden. Private Inserate können nicht unter Langenegg geschaltet werden. Diese sind kostenpflichtig und unter Wortanzeigen zu schalten.

Strafregisterauszug

Der Strafregisterauszug kann auf dem Gemeindeamt angefordert werden.
Kommen sie dazu bitte mit einem Ausweisdokument bei uns im Amt vorbei.

Kosten
€ 14,30 Bundesabgaben
€    2,10 Verwaltungsabgaben

Fundamt

Ansprechpartnerin: Stephanie Bals
Bach 127, 6941 Langenegg
T +43 (0)5513 / 4101 DW 12
E-Mail: gemeinde@langenegg.at

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und
Montag und Donnerstag von 13:00 bis 16:00 Uhr

Alle Fundgegenstände können bei uns auf dem Gemeindeamt abgegeben werden. Wir schreiben diese dann im nächsten Gemeindeblatt mit einer kurzen Beschreibung aus. Diese Gegenstände können dann während den Öffnungszeiten bei uns abgeholt werden.

Standesamt

Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Hittisau
Standesbeamtin: Margit Bals
T: +43 (0)5513 / 6209 DW 20
standesamt@hittisau.at

1. OG Gemeindeamt Hittisau

Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag: 08:30 bis 11:30 Uhr
Freitag: 14:00 bis 16:00 Uhr

Gebühren und Abgaben

Mit dem Beschluss der Gemeindevertretung am 04. Dezember 2023 wurden die Steuern, Gebühren und Abgaben für das Jahr 2024 wie folgt beschlossen:

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Kontakt:

Finanzverwaltung Vorderwald
Dorf 2, 6942 Krumbach
Telefon: +43 (0) 5513 94111
Email: vorderwald@finanzverwaltung.org

Voranschlag und Abschluss

Mit dem Beschluss der Gemeindevertretung am 04. Dezember 2023 wurde der Voranschlag für das Jahr 2024 wie folgt beschlossen. Die Voranschlags- und Rechnungsabschlussdaten der Gemeinde stehen gem. Art. 12 Abs. 1 Österreichischer Stabilitätspakt 2012 unter offenerhaushalt.at in „weiterverarbeitbarer Form“ zur Verfügung.

Voranschlag: » Voranschlag 2024

Nachtragsvoranschlag: » 1. Nachtragsvoranschlag 2023

Mit dem Beschluss der Gemeindevertretung am 02. Mai 2023 wurde der Rechnungsabschluss für das Jahr 2023 wie folgt beschlossen.

Abschluss: » Rechnungsabschluss 2022

Kontakt:
Finanzverwaltung Vorderwald
Dorf 2, 6942 Krumbach
Telefon: +43 (0) 5513 94111
Email: vorderwald@finanzverwaltung.org

Förderungen

Geburtsvorbereitung
50% (max. EUR 50,00)

Kiki/Lastenanhänger 
Kiki, 50% (max. EUR 150,00)
Lastenanhänger, 50% (max. EUR 80,00)
Die Förderung kann pro Haushalt nur 1x in Anspruch genommen werden.

Voraussetzungen 

– Kauf bei einem lokalen Händler in der Region
– Anhänger muss den gültigen Richtlinien der StVO entsprechen

Musikschulbeiträge bis vollendetem 18. Lebensjahr
50% mit Mehrkindstaffelung (Ausnahme: Berufstätige)

WIGE
Verdoppelung der Mitgliedsbeiträge, ca. EUR 4.200,00

Studienförderung je Sem. – ab Matura für Vollzeitstudenten 
EUR 150,00 (Studienort außerhalb von Vorarlberg)
EUR   50,00 (Studienort in Vorarlberg)
Voraussetzung: HWS Langenegg & Anspruch auf Kinderbeihilfe
» Formular Studienförderung

KlimaTicket Österreich Jugend
50% des Kaufpreises (dzt. € 411,00)
Voraussetzung: für Studierende bis 26 Jahre, Studium außerhalb Vorarlberg, HWS in Langenegg
» Formular Klima-Ticketförderung

Vereinsförderungen auf Antrag
In einer gut funktionierenden Dorfgemeinschaft bringen sich möglichst viele Menschen mit ihren Talenten ein. Zu diesem Dorfleben leisten unsere Vereine einen unverzichtbaren Beitrag. Die Gemeinde möchte daher den Langenegger Vereinen Unterstützung zukommen lassen.
» Richtlinien Vereinsförderung
» Antrag Vereinsförderung

Busfahrten Vereine (keine Mehrtagesfahrten)
50% der Kosten (max. jedoch € 500,00 pro Verein und Jahr)
» Antragsformular Busfahrten Vereine

Landwirtschaft
Steilflächenbewirtschaftungsprämie ca. EUR 5.400,00
Anteil Bolus- und Rauschbrandimpfungen ca. EUR 4.800,00
Viehauftriebsprämie bei Viehausstellung ca. EUR 1.300,00

Fassadenförderung REGIO Bregenzerwald
Antrag & Informationen: » Förderungsrichtlinien Fassadenaktion Bregenzerwald

Kontakt:
Finanzverwaltung Vorderwald
Dorf 2, 6942 Krumbach
Telefon: +43 (0) 5513 94111
Email: vorderwald@finanzverwaltung.org

Abfall

Abfallcontainer-Standort
Die Altstoffinsel befindet sich unterhalb vom Eingang der Zahnarztpraxis. Dort stehen beschriftete Container für die getrennte Sammlung folgender Abfallfraktionen bereit:

  • Bunt- und Weißglas
  • Metallverpackungen (z.B. Dosen)
  • Bioabfall im Biomüllsack
  • Altkleider und -schuhe im Caritassack.

Um Lärmstörungen in der Nachbarschaft zu begrenzen, beachtet bitte die vorgesehenen Zeiten für den Einwurf in den Container.

Einwurfszeiten: 
werkstag von 08:00 bis 20:00 Uhr
NICHT an Sonn- und Feiertagen

Restmüll
Die vorgeschriebenen Restmüllsäcke können zu den regulären Öffnungszeiten auf dem Gemeindeamt abgeholt werden. Der Restmüll wird jeden ersten und dritten Montag im Monat von der Fa. Ennemoser Karl aus Mellau abgeholt. Die jährliche Vorschreibung der Müllgebühren ist festgesetzt auf:

  • Ein Haushalt bis zu 2 Personen erhält 3 kleine Müllsäcke
  • Ein Haushalt ab 3 Personen erhält 6 kleine Müllsäcke

Preisliste (wenn Müllsäcke nachgekauft werden müssen)

Restmüllsack 40 L:          EUR 4,00
Restmülltonne 60 L:       EUR 6,00 (pro Entleerung)
Restmülltonne 120L:      EUR 12,00 (pro Entleerung)
Biomüllsack    15 L:          EUR  1,60
Biomüllsack     8 L:           EUR 1,00

Biomüllsäcke und Restmüllsäcke sind zu den angeführten Preisen auch im Dorfladen erhältlich.

Die Kunststoffmüllsäcke können gratis im Gemeindeamt abgeholt werden. Die  Abholung dafür  ist jeden 2. Mittwoch im Monat.

Wertstoffhof
Unser Wertstoffhof befindet sich im Gewerbegebiet Gfäll.
Adresse: Gfäll 168, 6941 Langenegg.

Hier können verschiedene Abfallfraktionen in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden. Bei der Abgabe diverser Müllarten fallen Gebühren an.

Kostenfrei abgegeben werden kann:
– Altpapier und Kartonagen, – Alteisen, – Altspeiseöle und Fette im Öli-Eimer, – Elektroaltgeräte, – Problemstoffe

Gegen Gebühr abgegeben werden können:
– 
Sperrmüll, – Altholz, – Grünschnitt, – Bauschutt rein*, – Baurestmasse**, – PKW-/Motorradreifen

*= Beton, Tonziegel, rote Ziegel, Fliesen, Keramik, Estrichmaterial, Schamottsteine, Granitplatten, Kies, Steine, usw.
** = Rigips, Mineral- und Tellwolle, Heraklit, Eurospan-Ziegel, Fensterglas, Glasbausteine, Verputzabfälle, Zementabfälle, Zement, Flämmpappe, Quarzsand, Frmazell, Lehmplatten

ACHTUNG: alles nur in haushaltsüblichen Mengen.
Hauseigentümer, die Wohnungen ausräumen, bzw. Häuser sanieren sind dazu angehalten, sich selbst um einen Container zur Entsorgung von Bauschutt zu kümmern.
Eternit- und Welleternitplatten sowie Telwolle werden nicht angenommen! Lithium-Batterien müssen getrennt von anderen Batterien abgegeben werden!

Öffnungszeiten
jeden 1. Freitag im Monat von 09:30 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Gebühren
Die Gebühren die teilweise bei den Abgaben anfallen, sind wie folgt:

Sperrmüll = Restmüll, pro 0,50 m³ EUR 13,00
Altholz, pro 0,50 m³ EUR 10,00
Bauschutt rein, pro 0,50 m³ EUR 21,00
Baurestmasse, pro 0,50 m³ EUR 35,00
Grünmüllabgabe, pro 0,50 m³ EUR 7,00
PKW- u. Motorradrreifen, pro Stück EUR 8,00
Autowrack EUR 100,00*
Mindestverrechnung EUR 3,00

* bei der Abgabe eines Autos bitten wir vorab um telefonisches Aviso bei unserem Bauhofmitarbeiter Gottfried Steurer, Tel: 0664 21 25 28 0.

Sonderausgabe Abfall

Zum Thema „Abfall“ wurde eine Sonderausgabe der Langenegg-Info erstellt.
Hier findest du, welcher Abfall zu welcher Abfallfraktion gehört, alles rund um unseren Bauhof, und wertvolle Tipps zur Abfallvermeidung:  » Sonderausgabe Abfall

Blackout

Notfallplanung Blackout

Ein Blackout ist ein unerwarteter, großflächiger, längere Zeit andauernder Stromausfall. Ein Zusammenbruch der Stromversorgung ist nicht ausgeschlossen, da das europäische Stromnetz starken Schwankungen unterliegt und volatiler geworden ist. Die Netzinfrastruktur wird dadurch belastet. Wenn ein Blackout vorliegt, wird dies über ORF Radio Vorarlberg bekanntgegeben.

Panik ist nicht angebracht, dennoch sollte sich jeder und jede auf so ein Ereignis vorbereiten. Auch die Gemeinde Langenegg hat sich Gedanken dazu gemacht:

Im Falle eines Blackouts ist es wichtig, dass die Erreichbarkeit im Notfall gewährleistet ist. Da das Telefonnetz innerhalb von 30 Minuten nicht mehr verfügbar sein wird, ist es notwendig, bei Bedarf persönlich vorzusprechen:

Die Notruf-Meldestelle wird bei der Feuerwehr Langenegg, Bach 127 eingerichtet. Die Feuerwehr verfügt über das nötige Equipment, auch bei Ausfall der Telefonverbindung die Rettungs- und Feuerwehrleitstelle zu kontaktieren.

Die Betreuungs- und Informationsstelle wird im Anlassfall im Gemeindeamt Langenegg, Bach 127 eingerichtet. Die Stromversorgung im Gemeindeamt samt Feuerwehrgarage wird so adaptiert, dass mit einem Stromaggregat ein Notbetrieb möglich sein wird. Notquartiere werden gegebenenfalls in den verfügbaren Räumlichkeiten eingerichtet.

Trinkwasserversorgung
Die Gemeinde Langenegg bezieht das gesamte Trinkwasser von der Gemeinde Lingenau. Das Wasser wird aus den Quellen in unser Trinkwassernetzwerk gepumpt. Die Gemeinde Lingenau ist bereits damit beschäftigt, den Antrieb der Pumpe so umzubauen, dass sie mit einem Stromaggregat betrieben werden kann. Somit sollte die Wasserversorgung in der Gemeinde Langenegg auch bei einem Blackout gewährleistet sein. Grundsätzlich gilt es im Falle eines Stromausfalls sehr sparsam mit Wasser umzugehen.

Abwasserentsorgung
Die Kläranlage in Langenegg ist so situiert, dass unsere Abwässer fast flächendeckend ohne Pumpen zur ARA fließen. Im Falle eines Blackouts wird an einer Aufrechterhaltung der funktionierenden Abwasserversorgung gearbeitet.

Fernwärme
Die Fernwärme-Heizanlage der Gemeinde wird im Notfall mit einem Stromaggregat mit Strom versorgt. Es sollte daher für alle angeschlossenen Objekte die Möglichkeit bestehen, Fernwärme zu konsumieren. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Pumpen im eigenen Haus ebenfalls umgerüstet werden, sodass sie mit einem Aggregat betrieben werden können. Dafür hat jede:r Eigentümer:in selber vorzusorgen. Anderenfalls kann die Wärme im angeschlossenen Haus nicht verteilt werden.

Informationsfluss
Wichtige Informationen bezüglich des Blackout werden von der Landeseinsatzzentrale über den Radiosender ORF-Vorarlberg (MHz 98,2) kommuniziert.

Nachbarschaftshilfe
Teamwork und Zusammenhalt sind wichtige Stichworte in einer Krise. Bei einem Blackout ist die gegenseitige Hilfe und Unterstützung in der unmittelbaren Umgebung und Nachbarschaft besonders wichtig. Überlegen Sie im Idealfall schon im Vorfeld, wer welche Fähigkeiten, Geräte und Ressourcen hat. Sprechen Sie sich ab. Kann ein Griller gemeinsam genutzt werden? Können Vorräte aufgeteilt werden? Wer hat Kenntnisse in Erster Hilfe? Achten Sie auf besonders unterstützungsbedürftige Personen, Menschen mit Pflegebedarf, ältere Personen und Familien mit kleinen Kindern.


Weiterführende 
Informationen zum Schwerpunkt Blackout
Das Land Vorarlberg und auch der Zivilschutzverband hat nun eine Infobroschüre erstellt, wie sich private Haushalte auf einen länger anhaltenden Stromausfall vorbereiten können, worauf geachtet werden soll und vor allem, was zu Hause vorrätig sein soll. Die Broschüre vom Land Vorarlberg wird Anfang 2023 an alle Haushalte versendet, damit im Ernstfall die Infobroschüre, in ausgedruckter Form, in allen Vorarlberger Haushalten zur Verfügung steht.

Broschüre Blackout: » Blackout Broschüre Vorarlberg

Ratgeber Blackout: » Ratgeber Blackout

Folder Blackout: » Folder Blackout

Vorrats-Checkliste: » Vorrat

Sirenensignale: » Sirenensignale

Einige Exemplare liegen in gedruckter Form im Gemeindeamt auf.

Der Zivilschutzverband bietet in einem eigenen Shop eine Vielzahl von praktischen Artikeln an:  zivilschutz-shop.at