Amtssignatur der Gemeinde Langenegg gemäß § 19 E-Governmentgesetz (E-GovG)

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung bringt die Verwaltung auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur auf. Damit wird kenntlich gemacht, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der bezeichneten Dienststelle handelt.

Die Amtssignatur gewährleistet die Erkennbarkeit der Herkunft des Dokuments und dessen Prüfbarkeit.

  • Die Amtssignatur setzt sich zusammen aus einer Bildmarke,
  • dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie
  • Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

Signaturprüfung und Prüfung ausgedruckter Dokumente

Mechanismen zur Überprüfung des elektronischen Dokuments sind unter www.signaturpruefung.gv.at verfügbar.