EU-Wahl: Eintrag Wählerevidenz

Österreicher:innen mit Hauptwohnsitz im Inland werden automatisch in die Europa-Wählerevidenz eingetragen. Österreicher:innen mit Hauptwohnsitz im Ausland („Auslandsösterreicher:innen“) müssen ebenso wie nicht österreichische EU-Bürger:innen mit Hauptwohnsitz in Österreich einen Antrag stellen, um in die Europa-Wählerevidenz aufgenommen zu werden.

Der Antrag auf Erfassung in der Europa-Wählerevidenz ist für die EU-Wahl 2024 bis spätestens zum 26. März 2024 auf dem Gemeindeamt Langenegg einzubringen.

Antragsformulare Wählerevidenz

Informationen für Auslandsösterreicher:innen

Informationen für nicht-österreichische Unionsbürger:innen