Verordnung zum Jahreswechsel

Gemäß der Bestimmung des § 38 Abs. 1 des Pyrotechnikgesetzes 2010, BGBl.Nr. 131/2009, in der derzeit gültigen Fassung, wird vom Bürgermeister folgende Verordnung erlassen:

In der Zeit vom 31.12.2023, 22:00 Uhr, bis zum 01.01.2024, 01:00 Uhr, wird die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2, durch über 16 Jahre alte Personen, von den in den folgenden Absätzen angeführten Ausnahmen abgesehen, in dem zugehörigen Lageplan ausgewiesenen Gebieten von Langenegg gestattet.

Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze in der Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Kirchen, Krankenanstalten usw. ist verboten.

Wir bitten daher, aus Rücksicht auf Mitmenschen, Tiere und die Umwelt, um Verzicht oder eingeschränkte Verwendung von Feuerwerksartikeln.

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