Sammelauftragsvergabe Weißräumung

Die Vorderwälder Gemeinden wurden von Seiten des Landesrechnungshofes darauf aufmerksam gemacht, rechtliche Angelegenheiten betreffend der Weißräumung zu prüfen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen zu treffen. Aus gegebenem Anlass wurden für die Gemeinde Langenegg die Richtlinien für die Gewährung von Unterstützungsbeiträgen für Güterwege, Straßengenossenschaften und private Straßen aus- und überarbeitet sowie von der Gemeindevertretung beschlossen. Diese Richtlinien sind online unter dem Veröffentlichungsportal abrufbar.

Die Gemeinde Langenegg übernimmt, wie in der Vergangenheit, allerdings auf Antrag der Auftraggeber, unentgeltlich und bis auf jederzeitigen Widerruf, die Kosten der teilweisen Weißräumung (ohne Streumaßnahmen) für alle Güterweg- und Privatstraßenstrecken ab einer Länge von 50 Meter, die von mindestens zwei Hauptwohnsitz-Objekten zur direkten Zufahrt benötigt werden. Die Vergabe der Weißräumung wird über einen Sammelauftrag an unseren Räumungspartner erfolgen.

Ein entsprechendes Schreiben inklusive Antragsformular für die Weißräumung ist den betreffenden Personen auf dem Postweg zugegangen. Wer die Weißräumung weiterhin in Anspruch nehmen möchte, muss das Antragsformular umgehend im Gemeindeamt abgeben. Dies gilt bereits für den bevorstehenden Winter 2023/2024.