Siedlungsraum und Parzellen

Die Siedlungen von Langenegg liegen auf der Südseite einer abwechslungsreichen Hügelwelt, auf der etliche kleine Parzellen entstanden sind. Dass bis heute eine Streusiedlung vorherrscht, ist hauptsächlich auf die Vereinödung der Weiler in den Jahren zwischen 1770 bis 1790 zurückzuführen. Vereinödung heißt so viel wie Zusammenlegung sämtlicher Güter und Felder und Neuaufteilung in einem Stück. Durch die Erbteilung, die jedem Kind die gleichen Anteile zukommen ließ, wurden die guten und weniger gute Felder immer wieder geteilt, so dass ganz schmale Streifen entstanden. Wer erbte, baute seinerseits wieder in die Häusergruppe hinein. Die Zahl der Höfe nahm zu, die Größe der Höfe ab.

Durch die Besitzaufteilung entstand mit den Jahrzehnten ein Durcheinander, das jede intensive Bewirtschaftung unmöglich machte. Da waren die Bauern gut daran, die seit Jahrhunderten Erbhofgesetze kannten. Bei ihnen wurde nicht geteilt. Das Kleinerwerden der Besitzeinheiten, also der Höfe, führte auch zu materiellen Schwierigkeiten. Es kam von Seiten der Politik – damals Maria Theresia und Josef II – die Empfehlung der Vereinödung, die im Allgäu bereits vorab als ähnliche Maßnahme verwirklicht wurde. Die meisten Vereinödungen wurden um das Jahr 1780 vorgenommen. Von den Weilern Hälisbühl, Gänsbühl, Englen, Weg und Stockegg wurden Fakten zur Vereinödung überliefert. In den Protokollen wurde die Vorgehensweise festgehalten:

  1. Es wurde nach Weiler getrennt vorgegangen, denn der Weiler stellte seit den Tagen der Besiedlung eine Wirtschafseinheit dar, die einst einem einzigen Bauern gehörte.
  2. Durch die Zusammenlegung traf es manchen Bauern, der seinen Hof abbrechen und außerhalb der Hausgruppen einen Einödhof errichten musste. Die anderen Bauern des Weilers mussten ihm dabei helfen und einige Tage fronen.
  3. Obstbäume waren auch Gegenstand heftiger Diskussionen. Bäume, die man noch mit beiden Händen umfassen konnte, durften ausgegraben und umgesetzt werden. Alte Bäume durfte der bisherige Besitzer umlegen oder sie kamen in den Besitz des neuen Eigentümers.
  4. Es gab eigene Bestimmungen über die Benützung des Dorfbrunnens.

Die Vorteile der Zusammenlegungen lagen auf der Hand. Das geschlossene Gut konnte intensiv bewirtschaftet werden. Die Düngung war leichter und gemeinsame Bewirtschaftungstermine (zB. Heuen) waren nicht mehr erforderlich.

In Langenegg gab es kaum einen Dorfmittelpunkt, der alle wichtigen kommunalen Einrichtungen enthalten hätte. Als aber im 18. Jahrhundert am Fehrentobel die neuerbaute Kirche seelsorgliche Aufgaben für die Gemeinden Ober- und Unterlangengg übernahm, war doch so etwas wie ein Dorfzentrum geschaffen, allerdings am südlichen Ende der beiden Dörfer, und von den abgelegenen Siedlungen Unterlangeneggs gut eine Gehstunde entfernt.

Folgende Parzellen wurden im Heimatbuch übermittelt:

Oberlangenegg:
Bach, Berkmann, Bommern, Feld, Glaven, Hampmann, Hohen, Hül, Hummel, Kuhn, Oberhub, Reichartsberg, Rotenberg, Schweizberg, Tobel, Unterhub, Weg

Unterlangenegg:
Baiern, Ebene, Englen, Fahl, Finkenbühl, Gänsbühl, Gfäll Hälisbühl, Leiten, Nord, Reute, Sägerloch, Stockegg, Unterhalden, Unterstein, Vogt