Rationalisierungen im Finanzwesen

Einzugsermächtigung für Gemeindeabgaben

Zur einfacheren Abwicklung in unserer Buchhaltung bitten wir um Erteilung einer Einzugsermächtigung zur Begleichung aller Gemeindeabgaben.

Die Vorschreibung wird trotzdem frühzeitig zugestellt und der Einzug des Betrages vom Bankkonto erfolgt am letzten Fälligkeitstag. Die Zahlung muss nicht veranlasst werden, das Mahnwesen entfällt und die Bankspesen sind günstiger als bei einer Überweisung. Zudem gilt eine Einspruchsfrist von 42 Tagen.

Das Formular gibt’s im Gemeindeamt, bei jeder Bank oder hier als download: » Sepa-Vorlage Bitte ausfüllen, unterschreiben und ans Gemeindeamt übermitteln.

Papierlose Zustellung der Gemeindevorschreibungen

Auch der Versand der Vorschreibungen soll künftig digital erfolgen. Die papierlose Zustellung ist ganz einfach, es wird nur ein E-Mail-Konto benötigt, das regelmäßig abgerufen wird. Anstelle der Briefsendung wird eine E-Mail-Nachricht mit einem Link zum Download der Rechnung versandt.

Zur Anmeldung der papierlosen Zustellung bitte eine kurze E-Mail an rechnung@langenegg.at senden.

Danke für eure Unterstützung, ihr helft dadurch mit, die Arbeitsabläufe zu rationalisieren.