Volksbegehren

Folgende Volksbegehren können im Eintragungszeitraum von 11. bis 18. März unterschrieben werden:

  • BIST DU GESCHEIT
  • CO2-Steuer abschaffen
  • Das Intensivbettenkapazitätserweiterung
  • Energieabgaben streichen
  • Energiepreisexplosion jetzt stoppen!
  • Essen nicht wegwerfen!
  • Frieden durch Neutralität
  • Glyphosat verbieten!
  • Kein Elektroauto-Zwang
  • Kein NATO-Beitritt
  • Nein zu Atomkraft-Greenwashing
  • Neutralität Österreich stärken
  • Parteienförderungen abschaffen
  • Tägliche Turnstunde

Stimmberechtigt sind all jene, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz haben, das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Für die Eintragung auf dem Gemeindeamt ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.

Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden.

Bitte beachtet: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung gilt!

Weiter Informationen zu den Volksbegehren findet ihr hier.