Austausch Heizung

Im wesentlichen gibt es 2 verschiedene Landesgesetze zu beachten.

1. Luftreinhalteverordnung
Die Errichtung, die wesentliche Änderung, die länger als ein Jahr dauernde Stilllegung, die Wiederaufnahme des Betriebes nach Stilllegung und der Abbau einer Zentralheizungsanlage sind vom Betreiber oder von der Betreiberin der Heizungsanlage der Baubehörde (Gemeinde) innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige kann auch durch die vom Betreiber oder von der Betreiberin der Heizungsanlage für die Errichtung, wesentliche Änderung bzw. den Abbau beauftragte Person erfolgen. Als wesentlich gelten Änderungen, die für das Emissionsverhalten oder die Abgasverluste der Anlage von Bedeutung sind. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der zuständige Kaminkehrer eine Mitwirkungspflicht hat bzw. als Überwachungsorgan für die jeweilige Gemeinde tätig ist.

2. das Vorarlberger Baugesetz
Eine geänderte oder neue Heizanlage kann Auswirkungen über die eigene Grundstücksgrenze hinaus haben. Zum Schutze der Nachbarschaft vor Emissionen, Schall, Rauch, Staub oder ähnlichem ist daher die Neuerrichtung einer Heizanlage oder ein Heizungstausch meist ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben. So ist z.B. für eine Luftwärmepumpe immer eine Baubewilligung erforderlich!

Wie bei allen Gesetzen üblich werden Verstöße sanktioniert. Wenn die Behörde, auch mehrere Jahre danach oder in Zusammenhang mit einer anderen Angelegenheit, Kenntnis erlangt, dass ein Vorhaben bereits umgesetzt ist, muss nachträglich um eine Bewilligung angesucht werden. In weitere Folge ist die Behörde verpflichtet, die Übertretung zur Anzeige zu bringen. Seitens der Bezirkshauptmannschaft wird dann ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.

Um solche Unannehmlichkeiten zu vermeiden, raten wir allen Gebäudebesitzer:innen, sich frühzeitig zu informieren oder bei der Gemeinde nachzufragen. Selbstverständlich befürworten wir die Erneuerung von Heizanlagen, speziell, wenn dafür zukünftig erneuerbare Energieträger eingesetzt werden. Dennoch müssen geltende Vorschriften eingehalten werden.