Teuerungsausgleich für private Quartiergeber:innen

Wer im Zeitraum 1. Oktober 2022 bis 31. März 2023 hilfs- und schutzbedürftigen Fremden im Rahmen der Vorarlberger Grundversorgung eine private Unterkunft zur Verfügung gestellt hat, kann bis 30. November 2023 den befristeten Teuerungsbonus beantragen.

Weitere Informationen und der Online-Antrag ist auf der Homepage des Landes Vorarlberg zu finden.