Parkverbot Kindergarten

Im September 2021 wurde die Verordnung über das Fahrverbot auf dem GST-Nr. 1215 zwischen dem Kindergarten und der Raiffeisenbank erlassen. Das Zufahren auf den Parkplatz ist tagsüber nur mehr für den Radverkehr und Berechtigte erlaubt (Anwohner, Mitarbeiter:innen Kindergarten + Zwergengarten, Eltern von beeinträchtigten Kindern und Ver- & Entsorgungstransporte sowie der Feuerwehr im Einsatzfall). Für Eltern, die ihr:e Kind:er mit dem PKW bringen und holen, besteht weiterhin die Möglichkeit, die Stellplätze am Gemeindeamt oder südlich von Unterstein (beim Reitplatz) zu verwenden.

Wir bitten euch, das Fahrverbot auch in den Wintermonaten einzuhalten.