Antrag eines Heizkostenzuschusses

Mit dem Heizkostenzuschuss unterstützt das Land vor allem ältere Menschen mit niedriger Pension sowie Wohnbeihilfe und Sozialhilfe Beziehende in der kalten Jahreszeit auf unbürokratische Weise. Im Rahmen des Anti-Teuerungspaketes wird der Zuschuss ab der kommenden Heizperiode 2022/2023 von € 270 auf € 330 erhöht, außerdem werden auch hier die Einkommensgrenzen angehoben. Beantragt werden kann der Zuschuss vom 17.10.2022 bis 24.02.2023 bei der Wohnsitzgemeinde oder digital.

Wird das Formular digital mit den erforderlichen Beilagen in der Gemeinde eingebracht, ist keine Unterschrift erforderlich. Ausgefüllte Anträge können per Post oder Mail (gemeinde@langenegg.at) samt der erforderlichen Beilagen an die Gemeinde geschickt werden.

  • Nachweis über sämtliche Einkommen
  • Nachweis der Tätigkeit (Personen ab 15 Jahre)
  • Ausweiskopie der Antragstellerin oder des Antragsstellers

Antrag auf Gewährung eines Heizkostenzuschusses

Weitere Infos unter: vorarlberg.at/-/heizkostenzuschuss