Volksbegehren

Folgende Volksbegehren können im Eintragungszeitraum von 02. bis 09. Mai, unterschrieben werden:

Rechtsstaat & Antikorruptionsvolksbegehren
Arbeitslosengeld RAUF!

NEIN zur Impfflicht
Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!
Impfpflichtabstimmung: NEIN respektieren!
Stoppt Lebendtier-Transportqual
Mental Health Jugendvolksbegehren

Stimmberechtigt sind all jene, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz haben, das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Für die Eintragung auf dem Gemeindeamt ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.

Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden.

Bitte beachtet: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung gilt!

Weiter Informationen zu den Volksbegehren findet ihr hier.