Corona-Maßnahmen ab 08.11.2021
Am 08. November sind die Maßnahmen der Stufe 2, 3 und 4 des COVID-Stufenplanes der Regierung in Kraft getreten.
Das heißt, dass nur noch geimpfte und genesene Personen Zutritt in die Gastronomie, körpernahen Dienstleistungen usw. haben. Auch der Antikörpertest kann nicht mehr als Nachweis vorgelegt werden.
Übergangsfrist bis 6.12.2021: Bis dahin ist der Zutritt auch mit Erstimpfung und zusätzlichem PCR-Test möglich.
An folgenden Stationen können Testungen und Impfungen durchgeführt werden: » Übersicht Test- und Impfmöglichkeiten
Infos zu Impfterminen: » Vorarlberger Impftage vom 11. bis 21. November
Aktuelle Maßnahmen: » FAQ zu den Stufen 2, 3 und 4