Landes-Volksbegehren

Landesvolksbegehren „Erhalt der Abteilungen, Geburtshilfe, Gynäkologie und Kinderheilkunde im Krankenhaus Dornbirn“

Eintragungszeitraum Mittwoch, 15. April 2026 bis Mittwoch, 10. Juni 2026 

Stimmberechtigt sind österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde, die spätestens zum Ende des Eintragungszeitraums am 10. Juni 2026 das 16. Lebensjahr vollenden.

  • Das Eintragungsformular für das Landes-Volksbegehren kann an jedem beliebigen Ort vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden.
  • Das ausgefüllte und unterzeichnete Eintragungsformular kann für die stimmberechtigte Person auch durch eine dritte Person (einen Boten) beim Gemeindeamt – auch im Briefkasten – abgegeben werden.
  • Alternativ ist die Übermittlung des Eintragungsformulars als Original-Unterlage per Post erlaubt.
  • Eine digitale Zusendung (via E-Mail) sowie die Eintragung mittels ID-Austria ist nicht möglich. 
  • Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular muss bis zum Ende der Eintragungsfrist (10. Juni 2026, während der Amtsstunden) beim Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde abgegeben werden.
  • Zu früh (vor dem 15. April 2026, 8.00 Uhr) oder zu spät (nach dem 10. Juni 2026, 12.00 Uhr) einlangende Unterstützungserklärungen sind ungültig.

» Eintragungsformular für das Volksbegehren Erhalt der Abteilungen, Geburtshilfe, Gynäkologie und Kinderheilkunde im Krankenhaus Dornbirn