FinanzOnline mit der 2-Faktor-Authentifizierung

Seit Oktober 2025 ist FinanzOnline noch sicherer: Der Zugang ist nur mehr mit 2-Faktor-Authentifizierung möglich. Dies kann mittels der ID-Austria oder einer Authenticator-App erfolgen.

Weitere Informationen dazu findest du hier.

FinanzOnline mit Vollmacht

Es ist nun auch möglich, sich bei der Arbeitnehmerveranlagung von Familienangehörigen oder Bekannten helfen zu lassen. Wer die 2-Faktor-Authentifizierung nicht nutzen möchte, kein Smartphone besitzt oder Unterstützung braucht, kann nun eine „Unentgeltliche Vertretung“ benennen. Voraussetzung ist, dass der oder die Vertretene nur Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit hat oder eine Pension bezieht. Dazu muss nur eine Vollmacht erteilt werden. Dazu muss das Formular  „FON-UV1 Unentgeltliche Vertretung in FinanzOnline“ ausgefüllt werden. Das Formular ist auf bmf.gv.at/formulare oder beim Finanzamt erhältlich. Das unterschriebene Formular wird von der Vertrauensperson über den eigenen FinanzOnline Zugang unter „Vertretungsbeziehung verwalten“ hochgeladen. Nach erfolgter Prüfung kann die Vertrauensperson die Arbeitnehmerveranlagung erledigen. Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden.

Darüber hinaus ist auch die klassische Abgabe von Formularen zur Arbeitnehmerveranlagung weiterhin möglich.

Alle Details zur Vollmacht findet ihr hier: bmf.gv.at/vertretung

Hilfe & Kontakt:

FinanzOnline-Hotline
+43 50 233 790
Montag bis Freitag
08:00 bis 17:00 Uhr