Winterdienst
Der Winter steht schon wieder vor der Tür und damit auch die Vorbereitung auf den Winterdienst. Damit die Schneeräumung reibungslos funktionieren kann, gilt es einiges zu beachten:
Gehsteige, Radwege und Farbahnen müssen in ihrer gesamten Breite frei von überhängendem Bewuchs aus Privatgrundstücken sein. Hecken und Sträucher sind bis an die Grundgrenze zurückzuschneiden (StVO §91). Für sämtliche Unfälle, die sich aufgrund eines mangelnden Pflanzenrückschnitts ereignen, haften die Liegenschaftseigentümer. Geschnitten werden muss Grünbewuchs oder Geäst, das auf den Gehsteig, den Radweg oder in den Straßenraum ragt. Schnittgrenze ist die Grundstücksgrenze. Durch Laub oder Blattwerk darf die Sicht auf den Straßenverlauf, etwa im Kurvenbereich, nicht beeinträchtigt werden. Überdies müssen Verkehrszeichen freigehalten werden.
Des weiterein ist es wichtig, dass Einfahrten, Randsteine, Hindernisse und Wegränder von den Grundeigentümern mit Schneestangen sichtbar gemacht werden.
Ein effizienter Winterdienst kann nur durch wechselseitige Rücksichtnahme und gegenseitige Wertschätzung sichergestellt werden. Daher möchten wir an alle Bürger:innen appellieren, unserem Räumdienst mit Respekt und Verständnis zu begegnen.