Abwasserentsorgung

Abwasserentsorgung außerhalb des Kanaleinzugsbereichs

Was Betroffene tun müssen
In Langenegg liegen viele Gebäude außerhalb des Kanaleinzugsbereichs – meist auf landwirtschaftlich genutzten Flächen oder in Streulage, also auf Grundstücken ohne Widmung als Baufläche. Die Arbeitsgruppe „Abwasserplan und Förderungen“ hat den aktuellen Stand zusammengefasst und zeigt, was für betroffene Haushalte wichtig ist.

Wer ist betroffen?
Gebäude außerhalb des Kanaleinzugsbereichs müssen ihr Abwasser gesetzeskonform entsorgen. Häufig sind dort nur einfache mechanische Klärsysteme (z. B. 2- oder 3-Kammeranlagen) vorhanden, die lediglich rund 30 % der organischen Belastung entfernen. Die Sammlung in dichten Senkgruben ist jedoch nicht zulässig. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine biologische Reinigung mit etwa 90 % Reinigungsleistung. Je nach Lage kommen folgende Lösungen infrage: eine Einzelanlage, eine gemeinsame Kleinkläranlagen oder den Anschluss an die Ortskanalisation.

Es gibt zwei Sonderregelungen:

  • Landwirtschaftliche Betriebe dürfen Schmutzwasser zu Düngungszwecken in dichten Senk- oder Jauchegruben sammeln, wenn der Schmutzwasseranteil maximal 25 % beträgt.
  • Objekte mit temporärer Nutzung (z.B. Ferienwohnungen) dürfen Abwasser in Senkgruben sammeln, jedoch nicht ausbringen.

Was sagt der Abwasserplan?
Die Gemeinde hat 2022 ein Ingenieurbüro mit der Erstellung eines Abwasserplans beauftragt. Für jedes Objekt ohne gesetzeskonforme Entsorgung wurde eine Variantenuntersuchung durchgeführt. Die jeweils beste Lösung („Bestvariante“) bildet die Grundlage für mögliche Förderungen. Alle betroffenen Eigentümer:innen wurden im Rahmen von Info-Veranstaltungen über den Plan und die nächsten Schritte informiert.

Zahlen und Fakten:
2022 hatten 34 Objekte außerhalb des Kanaleinzugsbereichs keine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung. Seitdem wurden 6 neue biologische Kleinkläranlagen (5 Einzelanlagen, 1 Gemeinschaftsanlage) für insgesamt 7 Wohngebäude errichtet. Für 27 Objekte steht die gesetzeskonforme Abwasserlösung noch aus.

Fördermöglichkeiten
Wer die empfohlene Bestvariante umsetzt, kann Förderungen von Bund und Land beantragen. Das Land Vorarlberg übernimmt 20 % der Investitionskosten. Wichtig: Förderanträge müssen bis spätestens 31.12.2027 eingereicht werden. Nähere Informationen gibt es hier.

Mario Nußbaumer von der Gemeinde Langenegg steht gerne für Auskünfte zur Verfügung:
05513 – 4101 19
mario.nussbaumer@langenegg.at

Autorin: Stefania Paris AG „Abwasserplan und Förderungen“