Wohn- & Heizkostenzuschuss 2025/2026
Der Wohn- und Heizkostenzuschuss 2025/2026 kann von 13. Oktober 2025 bis 13.02.2026 beantragt werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig € 250,00. Die Auszahlung erfolgt über die Gemeinde. Bei Antragstellung muss das aktuelle Haushaltseinkommen nachgewiesen werden. Sämtliche Einkommen sind durch aktuelle Unterlagen zu belegen (z.B. Lohnzettel, Kontoauszug, …). Der Antrag kann direkt im Gemeindeamt oder online eingebracht werden.
Als Einkommen gelten grundsätzlich alle Einkünfte aus selbständiger Arbeit, aus nicht selbständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft, aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden).
Zum Einkommen zählen somit insbesondere: Löhne und Gehälter, Renten, Pensionen (inkl. Ausgleichszulage), Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, Leistungen aus der Krankenversicherung, Wohnbeihilfen, Unterhaltszahlungen jeglicher Art, Kinderbetreuungsgeld , Lehrlingsentschädigungen, Zivildienstentschädigungen, Grundwehrdienerentgelt.
Nicht als Einkommen gelten: Familienbeihilfen, Familienzuschüsse, Familienbonus Plus, Kinderabsetzbeträge, Studienbeihilfen, Pflegegelder, Kinderpflegegelder, Zuschüsse im Rahmen der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung oder bei sonstiger ambulanter Pflege, Opferrenten nach dem Opferfürsorgegesetz, Grundrenten für Beschädigte nach dem Kriegsopferversorgungs- und Heeresversorgungsgesetz
Einkommensgrenzen:
| Haushaltsgröße | Einkommensgrenze | Einschleifregelung zusätzlich bis € 200 |
| 1 Person | € 1.410,00 | € 1.610,00 |
| 2 Personen | € 1.920,00 | € 2.120,00 |
| 3 Personen | € 2.360,00 | € 2.560,00 |
| 4 Personen | € 2.800,00 | € 3.000,00 |
| 5 Personen | € 3.240,00 | € 3.440,00 |
| 6 Personen | € 3.680,00 | € 3.880,00 |
| 7 Personen | € 4.120,00 | € 4.320,00 |
| jede weitere Person | plus € 440 | plus € 200 |
Ausnahmen vom Bezug des Heizkostenzuschusses
Personen, die in Wohngemeinschaften, Heimen oder ähnlichen Einrichtungen der freien Wohlfahrtsträger untergebracht sind, haben keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss.
Die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung stehen euch beratend auch außerhalb der gewohnten Öffnungszeiten gerne zur Verfügung. Für eine Terminvereinbarung meldet euch unter 05513 – 4101.