Gemeindewahl 2025
Am Sonntag, den 16. März 2025 wird die Gemeindevertretung neu gewählt. Wahlberechtigt sind EU-Bürger:innen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und in Langenegg mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Gewählt werden 15 Mandatare und 3 Ersatzmitglieder.
Das Wahllokal im Gemeindeamt Langenegg hat von 07:30 bis 11:30 Uhr für euch geöffnet. Bitte bringt unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis, den Abschnitt der amtlichen Wahlinformation sowie den Stimmzettel mit ins Wahllokal.
Es findet eine Listenwahl ohne Direktwahl des Bürgermeisters statt. Der Bürgermeister ist daher von der neu gewählten Gemeindevertretung aus ihrer Mitte zu wählen. Die Bürgerliste Langenegg verbinden ist die einzige Liste, die in Langenegg zur Gemeindewahl antritt. Es können nur jene Personen gewählt werden, die auf dem Stimmzettel vermerkt sind. Ergänzungen und Streichungen bleiben ohne Auswirkungen. Zur Veränderung der Reihung können pro Stimmzettel fünf Vorzugsstimmen vergeben werden. Pro Kandidat:in ist die Vergabe von maximal zwei Vorzustimmen möglich. Die Auswertung der Wahl erfolgt über Wahlpunkte.
Durch das Ankreuzen der Bürgerliste Langenegg verbinden ist der abgegebene Stimmzettel gültig und es werden Listenpunkte an die Kandidaten vergeben. Dabei erhält der an erster Stelle gereihte Wahlwerber für jede gültige Stimme 30 Listenpunkte, die nachfolgend gereihten erhalten jeweils einen Punkt weniger. Für jede Vorzugsstimme, die auf eine:n Wahlwerber:in entfällt, erhält diese:r zusätzlich zu den Listenpunkten 32 Vorzugspunkte. Am Ende entscheidet die Gesamtanzahl der Wahlpunkte über die Reihung der Kandidaten.
Wer am Wahltag seine Stimme nicht persönlich abgeben kann, hat Anspruch auf die Ausstellung einer Wahlkarte. Die Wahlkarte kann persönlich bis Freitag, 14. März 2025 um 12:00 Uhr im Gemeindeamt beantragt und abgeholt werden.
Wahlen sind die ursprünglichste Art der Beteiligung der Bevölkerung am politischen Geschehen. Bitte nutzt die Möglichkeit zur Mitbestimmung.