Auflegung des Wählerverzeichnisses

Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Gemeindewahlgesetzes, LGBI. Nr. 30/1999, i.d. g. F, wird darauf hingewiesen, dass in das Wählerverzeichnis dieser Gemeinde für die am 16. März 2025 stattfindende Wahl in die Gemeindevertretung und des Bürgermeisters und die allfällige Stichwahl des Bürgermeisters am 30. März 2025 vom

20. Jänner 2025 bis einschließlich 29. Jänner 2025
an den Wochentagen Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, Montag und Donnerstag von 13:00 bis 16:00 Uhr
sowie Dienstag, 21. Jänner 2025 zudem von 13:00 bis 18:00 Uhr

im Gemeindeamt Langenegg, Bach 127, 6941 Langenegg Einsicht genommen werden kann.

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