Erneuerbare Energiegemeinschaft (EEG) Vorderwald teilt Wälderstrom

ab 2025 Mitmachplattform für alle

Alle Gemeinden der Energieregion Vorderwald teilen ihren kommunalen Stromverbrauch und ihre Solarstromerzeugung in der Erneuerbaren Energiegemeinschaft (EEG) Vorderwald. 2022 starteten die drei Pilotgemeinden Sibratsgfäll, Hittisau und Langenegg mit ersten Schritten, mittlerweile ist das Projekt dem Pilotstadium entwachsen: mit über 100 Zählpunkten, rund 800 kWp Erzeugungsleistung und 1,7 Mio kWh Jahresverbrauch ist ein reger Stromtausch entstanden, mit dem u.a. ein höherer Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms erreicht wird.

Selbstversorgung mit Wälderstrom
Ziel der EEG ist es, die Ökostromerzeugung und die Selbstversorgung mit Strom in der Region zu steigern. Dazu garantiert die EEG stabile Einspeisevergütungen für Ökostrom. Der bezogene Strom kostet nur so viel, wie der eingespeiste Strom plus eines Verwaltungsaufschlags. Der gemeinwohlorientierte Verein EEG Vorderwald ist nicht auf Gewinn ausgerichtet.

Seit Juli 2021 erlaubt der Gesetzgeber, dass Strom aus erneuerbaren Quellen über die Grundstücksgrenze hinweg geteilt werden darf. Erneuerbare Energiegemeinschaften können Strom im Gebiet eines Umspannwerks teilen. Die gesamte Energieregion Vorderwald liegt im Gebiet des Umspannwerks Vorderwald. Das war der Ausgangspunkt für die Gründung der EEG Vorderwald mit ihrem Produkt Wälderstrom.

Zudem unterstützt der Gesetzgeber die Erneuerbaren Energiegemeinschaften: die Netzgebühren sind in regionalen Gemeinschaften um 28 % reduziert, Elektrizitätsabgabe und Erneuerbarer Förderbeitrag entfallen innerhalb der Gemeinschaft. Jedem Teilnehmenden steht es frei, den Reststrom von einem beliebigen Energieversorger zu beziehen.

Einladung zum Mitmachen: Private und Unternehmen können ab 2025 Wälderstrom beziehen und einspeisen
Die EEG Vorderwald lädt alle Interessierten aus dem Gebiet des Umspannwerks Vorderwald ein, bei der Energiegemeinschaft mitzumachen und entweder selbst erzeugten Wälderstrom einzuspeisen, zu beziehen oder eben beides zu machen. Dabei bleiben bestehende Verträge mit dem Energieversorger auch weiterhin bestehen: reicht der Wälderstrom nicht aus, liefert der bisherige Stromversorger. Und genauso ist es mit dem erzeugten Strom: wird nicht der gesamte Wälderstrom in der Gemeinschaft verbraucht, so verkauft der Anlagenbesitzer den Reststrom an den bisherigen Abnehmer.

Bei einer Veranstaltung am 20. Februar in Langenegg gibt es Informationen zu Tarifmodell, Beitritt, Abrechnung, usw – Infos dazu gibt es online.