Feuerwerk zum Jahreswechsel 

Gemäß der Bestimmung des § 38 Abs. 1 des Pyrotechnikgesetzes 2010, BGBI.Nr. 131/2009, in der derzeit gültigen Fassung, wird vom Bürgermeister folgende Verordnung erlassen: In der Zeit vom 31.12.2022, 21:00 Uhr, bis 01.01.2023, 01:00 Uhr, wird die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2, durch über 16 Jahre alte Personen, von denen in den folgenden Absätzen angeführten Ausnahmen abgesehen, in den im beiliegenden Lageplan ausgewiesenen Gebieten von Langenegg gestattet.

Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze in der Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Kirchen, Krankanstalten usw. verboten.

Wir bitten daher, aus Rücksicht auf Mitmenschen und Tiere sowie die Umwelt, um Verzicht oder eingeschränkte Verwendung von Feuerwerksartikeln.

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