Richtigstellung Falschinterpretation Geh- und Fahrrecht

Schon seit einigen Jahren wird ein durchgängiger Gehsteig vom Ortszentrum bis in die Parzelle Leiten von Seiten der Gemeinde angestrebt. Entlang der Wohnhäuser Unterstein 206 und 204 wurde fälschlicherweise kommuniziert, dass der allgemeine Gehweg entlang der genannten Objekte – auf dessen Parkplätzen führt. Der Gemeindevorstand entschuldigt sich bei Egon und Maria Vögel, Karin Neuhauser sowie allen weiteren Eigentümer:innen für diese Falschinterpretation. Entlang der Häuser verläuft die Grundstücksgrenze bei der Regenrinne. Wir bitten die Bevölkerung, die private Grundstücksgrenzen der Liegenschaften zu respektieren und zu beachten, dass außerhalb dieser auf der Gemeindestraße gegangen und gefahren wird.

Im Anschluss an die Parkfläche in Richtung Leiten konnte mit den Eigentümer:innen ein Pachtvertrag im Ausmaß von 3,8 m x 1,7 m vereinbart werden. Dieser Abschnitt darf von der Öffentlichkeit benützt werden.

Der Ursprung dieses Problems liegt daran, dass das Objekt ursprünglich 1 m tiefer im Hang geplant war, allerding aufgrund von Problemen beim Aushub die Vorrückung in Richtung Straße von Seiten der Gemeinde bewilligt wurde. Dieser Platz fehlt nun leider.

Die Gemeinde ist weiterhin bemüht, eine Lösung anzustreben.