Volksbegehren

Folgende Volksbegehren können im Eintragungszeitraum von 20. bis 27. September 2021, unterschrieben werden:

„KAUF REGIONAL“
„IMPFPFLICHT NOTFALLS JA“
„IMPFPFLICHT STRIKTES NEIN“
„NOTSTANDSHILFE“

Stimmberechtigt sind all jene, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz haben, das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Für die Eintragung auf dem Gemeindeamt ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.

Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden.

Bitte beachtet: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung gilt!

Weiter Informationen zu den Volksbegehren findet ihr hier.

Während des Eintragungszeitraumes haben wir die Öffnungszeiten im Gemeindeamt ausgeweitet:

Montag, 20. September:             07:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag, 21. September:            07:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch, 23. September:          07:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag, 24. September:      07:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
Freitag, 25. September:                07:00 bis 12:00 Uhr