Der Grüne Pass

Beim Grünen Pass handelt es sich um einen Überbegriff für drei Zertifikate, welche einen überprüfbaren Nachweis ermöglichen:

  • einer vorhandenen Corona-Schutzimpfung (Impfzertifikat),
  • einer durchgemachten Infektion mit SARS-CoV-2 (Genesungszertifikat) oder
  • eines negativen Testergebnisses (Testzertifikat)

Die Zertifikate werden für alle Bürger*innen automatisch erstellt und sind mittels Handysignatur oder Bürgerkarte eigenständig über www.gesundheit.gv.at abrufbar. Da jedoch nicht alle Bürger*innen über eine solche Handysignatur verfügen, wurde ein zusätzlicher Zugang zu den Zertifikaten ermöglicht. Neben den ELGA-Ombudsstellen, Apotheken, niedergelassenen Ärzt*innen, Kundenservicestellen der Österreichischen Gesundheitskasse und den Bezirksverwaltungsbehörden, werden auch die Gemeinden als Anlaufstelle dienen. Die Nachweise können ab der kommenden Woche im Gemeindeamt Langenegg abgeholt werden.

Neben dem Grünen Pass sind auch weiterhin die bestehenden Nachweise gültig:

  • Selbsttest der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird (Gültigkeit: 24 Stunden)
  • Test einer befugten Stelle (Teststation, Apotheke, Arzt, Gültigkeit: 48 Stunden)
  • PCR-Test (Gültigkeit: 72 Stunden  ab Abnahme)
  • ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion
  • Nachweis über eine Impfung (ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung oder nach der Zweitimpfung)
  • Absonderungsbescheid (für eine in den letzten 180 Tagen erkrankte Person)
  • Nachweis über neutralisierende Antikörper (der nicht älter als 90 Tage sein darf)

Allgemeine Informationen zum Grüner Pass

FAQ Grüner Pass

Handysignatur (mögliche Anbieter):

  • Raiffeisenbank Vorderbregenzerwald
  • FinanzOnline
  • A-Trust

Anleitung Aktivierung der Handy-Signatur

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