Information zur Lockerung der COVID-Schutzmaßnahmen

die mit 15.03.2021 angekündigten Lockerungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen bedeuten für Vereine einen ersten verantwortungsvollen Schritt hin zu besseren Rahmenbedingungen für Vereinsaktivitäten. Diese betreffen vor allem die Kinder- und Jugendarbeit in Kleingruppen, Selbsthilfegruppen sowie Veranstaltungen und die Tagesgastronomie.

Unter Berücksichtigung weitreichender Schutzbestimmungen – die derzeit im Detail ausgearbeitet werden – können Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und Veranstaltungen (z.B. Jahreshauptversammlung, Vortrag, Aufführung, Besprechung) durchgeführt werden.

Vereinsangebote für Erwachsene werden weiterhin nur sehr bedingt möglich sein. Das gesellige Zusammensein in Vereinen ist – im zu erwartenden gesetzlichen Rahmen – nicht gestattet.

HIER sind die Eckpunkte nachzulesen, die durch Landeshauptmann Markus Wallner, Landesrätin Martina Rüscher und Landesrat Christian Gantner als Verhandlungsergebnis mit der Bundesregierung öffentlich gemacht wurden.

HIER finden Sie aktuelle Informationen aus dem Bereich Sport.

Zu Beginn der kommenden Woche wird die gesetzliche Grundlage in Kraft gesetzt.