Volksbegehren

Folgende Volksbegehren können im Eintragungszeitraum von 18. bis 25. Jänner 2021, unterschrieben werden:

  • „TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN“
  • „FÜR IMPF-FREIHEIT“
  • „Ethik für ALLE“

Stimmberechtigt sind all jene, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz haben, das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Für die Eintragung auf dem Gemeindeamt ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.

Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online unter: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/vbg/checked/VolksbegehrenBuerger getätigt werden.

Bitte beachtet: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung gilt!