COVID-Maßnahmen Gemeindeamt

Vielerorts ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Dazu zählt u.a. auch der Parteienverkehr im Gemeindeamt.
Gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist der vorgeschriebene Mindestabstand von 2 Meter einzuhalten.

Das Gemeindeamt bleibt während des Lockdowns vormittags von 08:00 – 12:00 Uhr für den Parteienverkehr geöffnet.