Wahl der Gemeindevertretung 2020

Am Sonntag, 13. September 2020 findet die Gemeindevertretungswahl statt.
Das Wahllokal im Foyer des Dorfsaals ist von 07:30 bis 12:00 Uhr geöffnet.

Die Wahlinformation wird in den nächsten Tagen per Post zugestellt und der darin enthaltene Stimmzettel kann in aller Ruhe zu Hause oder am Wahlsonntag in der Wahlkabine ausgefüllt werden.

Wie wird jetzt gewählt?
Bei uns findet eine Listenwahl ohne Direktwahl des Bürgermeisters statt. Der Bürgermeister ist daher von der neu gewählten Gemeindevertretung aus ihrer Mitte zu wählen. Bei der Listenwahl können nur mehr jene Personen gewählt werden, die auf dem Stimmzettel vermerkt sind. Ergänzungen und Streichungen bleiben ohne Auswirkungen. Zur Veränderung der Reihung kann jeder Wähler Vorzugsstimmen vergeben, die er auf mehrere Wahlwerber verteilen kann.

Wie muss ich meinen Stimmzettel ausfüllen?
1. Listenpunkte
Es kann nur die Bürgerliste Langenegg gewählt werden. Diese muss mit einem X oder einem Haken deutliche erkennbar gekennzeichnet werden. Durch diese Kennzeichnung werden die vorgegebenen Listenpunkte verteilt (Erstgereihter: 30 Punkte, Zweitgereihter: 29 Punkte, Drittgereihter: 28 Punkte, usw.)
2. Vorzugsstimmen
Damit die Vorzugsstimmen gültig sind, muss wie unter 1. beschrieben, die Bürgerliste Langenegg gewählt werden.
Pro Stimmzettel können maximal 5 Vorzugsstimmen zugeteilt werden, pro Kandidat ist wiederum eine Vergabe von maximal 2 Vorzugsstimmen möglich. Mit einer Vorzugsstimme werden 32 Punkte zusätzlich zu den Punkten aus der Liste addiert. Einem Kandidaten können somit zusätzlich 64 Punkte vergeben werden. Werden mehr als 5 Vorzugsstimmen vergeben, sind sie alle ungültig.

Wahl im Wahllokal
Die Stimmabgabe im Wahllokal hat persönlich zu erfolgen. Es muss der personalisierte Abschnitt der amtlichen Wahlinformation, ein amtlicher Lichtbildausweis sowie der Stimmzettel mitgebracht werden.

Beantragung der Wahlkarte
Wer am Wahltag seine Stimme nicht persönlich im Wahllokal abgeben kann (z.B. wegen Gesundheitlicher Umstände oder Abwesenheit), hat Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte. Die Wahlkarte kann mündlich oder schriftlich (per Brief, Abschnitt aus der Wahlinformation, E-Mail: gemeinde@langenegg.at, Internet www.wahlkartenantrag.at) bis Mittwochmittag, 09. September 2020, 12:00 Uhr beantragt werden bzw. bis Freitagmittag, 11. September 2020, 12:00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte möglich ist. Die Stimmabgabe erfolgt mittels Briefwahl. Die Wahlkarte muss spätestens bis zum Schließen des Wahllokals (Sonntag, 13. September 2020, 12:00 Uhr) im Briefkasten beim Gemeindeamt einlangen. Die Wahlkarte darf nicht im Wahllokal abgegeben werden.