Volksbegehren

Folgende Volksbegehren können währen des Eintragungszeitraums vom 22. bis einschließlich 29. Juni unterschrieben werden:

  • Klimavolksbegehren
  • Asyl europagerecht umsetzen
  • Smoke Ja
  • Smoke Nein
  • EURATOM-Ausstieg Österreichs

Für die Eintragung auf dem Gemeindeamt ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen. Stimmberechtigt sind all jene, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz haben, das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www. bmi. gv. at/volksbegehren).