Öffnung der Schulen

Ab dem 18. Mai werden die Schulen im Schichtbetrieb geöffnet, d.h. die Schülerinnen und Schüler sind jeweils nur zwei bzw. drei Tage pro Woche an der Schule und es wird nur die Hälfte einer Klasse anwesend sein. An den restlichen Tagen – den sogenannten Hausaufgaben-Tagen – wird ein Betreuungsangebot geschaffen. Grundsätzlich werden die Eltern aber weiterhin gebeten, ihr Kind an diesen Tagen nach Möglichkeit daheim zu betreuen.

Aus aktuellem Anlass möchten wir klar stellen, dass an allen Schulen Maskenpflicht gilt – ausgenommen im Unterricht.
Schüler/innen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können, sind von der allgemeinen Maskenpflicht in der Schule ausgenommen (ärztliche Bestätigung).

Für den Schulweg gelten die Bestimmungen der Bundesregierung

  • Mund-Nasenschutz in Öffentlichen Verkehrsmittel
  • Einhalten des Sicherheitsabstandes von mindestens einem Meter zu anderen Personen

Für das Betreten der Bildungseinrichtung gilt:

  • Ansammlung von Menschen beim Eintreffen in der Schule vermeiden
  • Eltern übergeben ihr Kind am Eingang der Schule
  • Eine schulfremde Person darf das Gebäude ausschließlich nach Terminvereinbarung mit Mund-Nasen-Schutz betreten. Dies betrifft auch die Eltern.

Unmittelbar nach Betreten der Schule gilt:

  • Jede Person muss sich unmittelbar nach Betreten mit Wasser und Flüssigseifen die Hände waschen
  • Abstand halten!
  • Gegenseitig nicht berühren
  • Auf Atemhygiene achten

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