Feuerwerk zum Jahreswechsel 

Gemäß der Bestimmung des Pyrotechnikgesetzes wurde vom Bgm. Kurt Krottenhammer folgende Verordnung erlassen:
In der Zeit vom 31. Dezember 2019, 21:00 Uhr bis zum 01. Jänner 2020, 01:00 Uhr wird die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2, durch über 16 Jahre alte Personen, im Gemeindegebiet Langenegg gestattet.

Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände in der Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten usw. ist verboten.
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürften innerhalb oder in unmittelbarer Nähe größerer Menschensammlungen nicht verwendet werden.

Wir bitte daher, aus Rücksicht auf Mitmenschen und Tiere, um eingeschränkte Verwendung von Feuerwerksartikeln.