Auflegung des Wählerverzeichnisses 

Das Wählerverzeichnis für die Nationalratswahl am 29. September 2019 liegt von 30. Juli bis einschließlich 8. August im Gemeindeamt Langenegg, Bach 127, 6941 Langenegg, zur öffentlichen Einsicht auf.

Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht bei der bevorstehenden Nationalratswahl nur ausüben, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Auflegung des Wählerverzeichnisses dient also dazu, dass Wahlberechtigte überprüfen können, ob sie in diesem auch eingetragen sind.

Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Stichtag (9. Juli 2019) in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt werden und spätestens am Tag der Wahl (29. September 2019) das 16. Lebensjahr vollendet haben werden (also Personen, die spätestens am 29. September 2003 geboren worden sind).
Innerhalb des Einsichtszeitraumes kann jede Person in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen.