Meldeamt

Ansprechpartnerin: Belinda Bechter
Tel. +43 (0) 5513/ 4101 DW 12
E-Mail: gemeinde(at)langenegg.at

Meldepflicht
§ 2 (1) Wer in einer Wohnung oder in einem Beherbergungsbetrieb Unterkunft nimmt oder eine solche Unterkunft aufgibt, hat dies innerhalb von 3 Tagen zu melden.

Um den neuen Wohnsitz in unserer Gemeinde anzumelden, kommen Sie bitte mit einem Reisepass ins Gemeindeamt. Dort werden ihre Daten aufgenommen. Seit der Inbetriebnahme des Zentralen Melderegisters ist eine Abmeldung beim Wohnsitzgemeindeamt des bisherigen Wohnsitzes  möglich.

Meldezettelformular:
Download bei help.gv.at

Gebühren:
Meldebestätigung
€ 2,10 Verwaltungsabgabe

Strafregisterauszug
Der Strafregisterauszug wird von der Gemeinde beim Polizeiposten angefordert und kann dann beim Gemeindeamt abgeholt werden.

Bei Angabe des Verwendungszweckes:
€ 14,30 Bundesabgaben
€ 2,10 Verwaltungsabgaben

Ohne Angabe des Verwendungszweckes:
€ 26,40 Bundesabgaben
€ 2,10 Verwaltungsabgaben

Gemeinde Langenegg